Umstellung des Trainingsbetriebs auf 2G+ ab sofort!

Laut der neuen Coronaschutzverordnung, die ab dem 01.01.2022 in Kraft tritt, gilt bei uns, laut Paragraph 4 Absatz 3 Nummer 1, die 2G+ Regel. Das bedeutet zusätzlich zu einem Impfnachweis muss ein negativer Test vorgelegt werden. Dieser muss Paragraph 2 Absatz 8a entsprechen. Das bedeutet, dass der Test der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung entsprechen muss, was wiederum bedeutet dass ein Selbsttest nicht ausreicht, solange man nicht eine offizielle Schulung erhalten hat, oder man selbst zum „geschulten oder fachkundigen“ Personal gehört (z.B. Selbst in der Pflege arbeitet und dort Patient_innen testet).

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Ankündigung: Ab 24.11.2021 2G im Trainingsbetrieb!

Laut Paragraph 4, Absatz 2, Satz 1, Nummer 3, der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen ab heute nur noch immunisierte Personen am Training teilnehmen (geimpft oder genesen). Ausnahme sind laut Paragraph 4 Absatz 2, Satz 2, Nummer 2 folgende, Kinder unter 15 sowie Personen, die einen ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie sich nicht impfen lassen können. Für diese Personen liegt eine Testpflicht vor. Dieser Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
Bitte zur Kenntnisnahme, wir Trainer werden das natürlich kontrollieren.